Die Rechtsanwälte der Kanzlei Heuser & Scheffler sind bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zugelassen und können Sie – wie andere Rechtsanwälte meistens auch – vor jedem Amts- und Landgericht sowie vor jedem Oberlandesgericht in Deutschland vertreten.
Zuständige berufsrechtliche Behörde ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Rechtsanwälte unterliegen insbesondere den Regelungen der BRAO, dem RVG und der BORA. Diese Gesetze können Sie auf der Internetpräsenz der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
Kundeninformation Heuser & Scheffler Rechtsanwälte Fachanwälte Berufsträger: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank E. Heuser, LL.M. (UNSW/Sydney) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Marc Scheffler
Kontaktdaten: Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg Tel.: 040 422 41 61 Fax: 040 422 41 66 E-Mail: info@ra-heuser.de, Internet: www.ra-heuser.de
Rechtsform Die Sozietät Heuser & Scheffler Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Telefon: 040 – 35 74 41 – 0, Telefax: 040 – 35 74 41 – 41, info@rak-hamburg.de, www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Berufshaftpflichtversicherung Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE214262321
Berufsrechtliche Regelungen Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen: – Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) – Berufsordnung (BORA) – Fachanwaltsordnung (FAO) – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, schlichtungsstelle@brak.de)